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Klinik Fränkische Schweiz

Im Alltag

Die Kardiale Resynchronisationstherapie (CRT) behandelt Symptome der Herzschwäche (zum Beispiel Atemnot) und sorgt so für eine Verbesserung der Lebensqualität. CRT-ICDs geben außerdem Sicherheit vor lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen (Tachykardien, Kammerflimmern, Plötzlicher Herztod). Menschen mit CRT-Geräten können also in der Regel zu Hause, am Arbeitsplatz, in ihrer Freizeit oder im Urlaub ohne Weiteres ihren gewohnten Aktivitäten nachgehen – in vielen Fällen erhöht sich ihre Aktivität sogar, da die CRT für mehr Belastbarkeit sorgt. Welche Einschränkungen es dabei unter Umständen gibt, hängt von der Herzerkrankung ab. Ein Gespräch mit dem Arzt schafft normalerweise schnell Klarheit.

  • Autofahren

    Ob CRT-Patienten Auto fahren können oder dürfen, hängt von ihrer Herzerkrankung ab. Der Arzt kann genaue Auskunft geben.

    Für ICD-Patienten, und damit auch für Patienten mit einem CRT-ICD, hat die Arbeitsgruppe des deutschen Fachverbandes der Kardiologen Fahrempfehlungen veröffentlicht. Nach diesen Empfehlungen kann ein ICD/CRT-ICD-Patient – nach Rücksprache mit seinem Arzt – in folgenden Fällen wieder Auto fahren: Wenn der ICD prophylaktisch (also vorsorglich) eingesetzt wurde oder ein niedriges bis mittleres Risiko für Bewusstlosigkeiten besteht und innerhalb von sechs Monaten nach der Operation keine Symptome mehr aufgetreten sind.

  • Elektrische Geräte

    CRT-Geräte nehmen den Herzrhythmus als elektrisches Signal wahr. Sie können also nicht ganz gegen elektromagnetische Einflüsse aus ihrer Umgebung abgeschirmt werden. Dabei würde man den ICD auch für die Wahrnehmung von Herzsignalen unempfindlich machen. In einzelnen Fällen kann es also zu einer Beeinflussung von CRT-Geräten durch elektromagnetische Felder kommen.

    Die meisten Haushaltsgeräte können Menschen mit einem CRT-Gerät ohne Einschränkung verwenden. Dazu zählen:

    • Fernseh-, Rundfunk-, Video- und DVD-Geräte
    • CD-Player, Stereoanlage
    • Mikrowelle, Mixer, Toaster und andere Küchengeräte
    • Waschmaschine, Geschirrspüler, Elektroherd
    • Schnurlose Telefone
    • PCs und andere Computer

    Bei einigen Störquellen sollten CRT-Patienten einen Abstand von ca. 15 Zentimetern zwischen Störquelle und CRT-Gerät einhalten:

    • Handys
    • Fön
    • Elektrischer Rasierapparat
    • Funksender (zum Beispiel für das Garagentor)
    • Sender von W-LAN-Anlagen

    Einen Abstand von ca. 30 bis 50 Zentimetern (eine halbe oder ganze Armlänge) empfehlen Hersteller von CRT-Herzschrittmachern bzw. CRT-ICDs z.B. zu folgenden Geräten:

    • Induktionskochfelder
    • Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschine, Winkelschleifer, Gartenschere
    • Schweißgeräte
    • Verbrennungsmotoren mit Zündkerzen
    • Zündspulen
    • Fernsteuerungen, zum Beispiel für den Modellbau

    Bei folgenden Geräten sollten CRT-Träger Rücksprache mit ihrem Arzt oder dem Hersteller halten:

    • Heizdecken und –kissen
    • TENS Geräte
    • Körperfettwaagen
    • Bioresonanzsysteme
  • Diebstahlsicherungsanlagen

    Diebstahlsicherungsanlagen, zum Beispiel an Ein- und Ausgängen von Kaufhäusern, beeinflussen ein CRT-Gerät normalerweise nicht. CRT-Patienten sollten sich vorsichtshalber nicht innerhalb dieser Anlagen aufhalten, sondern sie in normalem Tempo durchqueren.

    Sehr vereinzelt wurden Fälle berichtet, in denen der Alarm der Diebstahlsicherungsanlage durch aktive medizinische Implantate wie Herzschrittmacher, ICDs oder CRT-Geräte ausgelöst wurde. Dieses Phänomen hat keinen Einfluss auf die Funktion des CRT-Gerätes.

  • Magnete

    Bei großen permanenten Magnetfeldern halten CRT-Patienten am besten einen Sicherheitsabstand von ca. 15 bis 30 Zentimetern zwischen Magnetfeld und CRT-Gerät ein. Denn durch starke Magnete können CRT-Geräte zeitweise deaktiviert werden. Starke Magnete sind unter anderem enthalten in:

    • Lautsprecherboxen
    • Magnetmatten
    • Magnetbausteinen (bei Kinderspielzeug)
    • bestimmten Namensschildern
  • Im Beruf

    Beruflich sind Patienten durch das CRT-Gerät nur in Ausnahmefällen eingeschränkt. Gibt es Zweifel darüber, ob Geräte am Arbeitsplatz einen CRT-Herzschrittmacher oder CRT-ICD beeinflussen können, sind der Arzt und der Sicherheitsbeauftragte des Betriebes die besten Ansprechpartner. In der Regel wird eine Untersuchung des Arbeitsplatzes mit Messungen der elektromagnetischen Feldstärken durchgeführt (beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft oder den TÜV).

  • Arztbesuche und Untersuchungen

    Manche Untersuchungen oder Eingriffe beim Arzt sind nur mit bestimmten Vorsichtsmaßnahmen möglich. Dazu gehören:

    • Kernspintomographie (MRT)
    • Strahlentherapie
    • Chirurgische Eingriffe, bei denen ein Elektrokauter (Gerät zu Verödung von Blutgefäßen) verwendet wird

    Wichtig ist, dass der Arzt rechtzeitig über das CRT-Gerät seines Patienten Bescheid weiß.

  • Reisen

    CRT-Patienten sind in der Regel in ihren Reiseaktivitäten nicht eingeschränkt, wenn der Arzt keine Einwände hat. Der Hersteller des CRT-Gerätes oder der Arzt können Adressen im Urlaubsland nennen, an die sich Patienten im Notfall wenden können. Am Flughafen sollten CRT-Patienten die Metallsuchanlage zügig durchqueren. Auch empfiehlt es sich, dem Sicherheitspersonal den Geräteausweis zu zeigen: Das Implantat könnte die Sicherheitsanlage auslösen. Außerdem sollten sich CRT-Patienten nicht mit Hand-Metalldetektoren abtasten lassen.